Häufig gestellte Fragen

Nein, das ist nicht nötig. Mit Ihrem Auftrag an Energora haben Sie bereits alles Notwendige erledigt. Wir kündigen Ihren alten Stromvertrag und stellen Sie um.

Einzige Ausnahme: Wenn Sie wegen einer Preisanpassung oder einer anderen kurzfristigen Kündigungsmöglichkeit zu uns wechseln möchten, sollten Sie Ihren Stromvertrag aufgrund der knapp bemessenen Zeit selber kündigen. In so einem Fall, teilen Sie uns bitte bei der Bestellung das Enddatum Ihres Vertrages mit.

Bei einem Einzug benötigen wir das Einzugsdatum, Ihren Namen, Ihre Anschrift, Ihre Zählernummer und Ihren Verbrauch. Den Stromverbrauch teilen Sie uns entweder selbst mit, oder er wird uns vom Netzbetreiber mitgeteilt.

Die Zählernummer Ihres Stromrechners finden Sie auf unserer Lieferbestätigung Ihres Energieversorgers, auf der Rechnung Ihres vorherigen Stromanbieters, oder auf Ihrem Stromzähler.

Der Netzbetreiber ist der Eigentümer der Stromleitungen. Dieser ist auch für Wartungen und Reparaturen zuständig.

Nein, das ist nicht nötig. Mit Ihrem Auftrag an Energora haben Sie bereits alles Notwendige erledigt. Wir kündigen Ihren alten Stromvertrag und stellen Sie um.

Einzige Ausnahme: Wenn Sie wegen einer Preisanpassung oder einer anderen kurzfristigen Kündigungsmöglichkeit zu uns wechseln möchten, sollten Sie Ihren Stromvertrag aufgrund der knapp bemessenen Zeit selber kündigen. In so einem Fall, teilen Sie uns bitte bei der Bestellung das Enddatum Ihres Vertrages mit.

IBitte teilen Sie uns mindestens vier Wochen vor Ihrem Auszugstermin Ihre neue Anschrift, sowie den Zählerstand zum Zeitpunkt des Auszugs mit. Durch Ihren Auszug endet Ihr Stromliefervertrag automatisch. Zum Belieferungsende erhalten Sie von uns Ihre Schlussrechnung. Selbstverständlich beliefern wir Sie auch an Ihrer neuen Adresse. Falls Sie weiterhin von uns beliefert werden möchten, teilen Sie uns dies bitte rechtzeitig mit.

Der jährliche Grundpreis ist ein festes Entgelt für Ihren Stromanschluss und wird monatlich auf die Abschläge des  Strompreises verteilt. Der Arbeitspreis ist das Entgelt pro verbrauchter Kilowattstunde Strom.

Ja, eine Einzugsermächtigung benötigen wir immer schriftlich und mit Ihrer Unterschrift bestätigt. 

Wahrscheinlich ist Ihr Zähler ein Doppel- und Mehrtarifstromzähler. Diese Zähler können den Stromverbrauch in zwei, oder mehreren Tarifen, unterteilt zählen. Dabei bezeichnet HT den Hochpreistarifezähler und NT der Niedrigpreistarifezähler.

Wenn der Strom-Zählerstand nicht vom Netzbetreiber oder Ihnen abgelesen wird, übermittelt uns der Netzbetreiber Ihren geschätzten Stromverbrauch. Diese Schätzung basiert auf den historischen Daten Ihres Stromzählers.